Rund 4 Millionen Mietwohnungen in Deutschland heizen über eine Gasetagenheizung – und deren Bewohner müssen ihren CO2-Kostenanteil selbst beim Vermieter einfordern, anders als bei zentral beheizten Wohnungen. Mit diesem Tool erstellen Sie in wenigen Schritten ein rechtlich fundiertes Anschreiben auf Basis von §5 CO2KostAufG.

  1. 1 Rechnungswerte
    eingeben
  2. 2 Erstattung
    berechnen
  3. 3 Anschreiben als PDF
    erstellen und ausfüllen
  4. 4 Abschicken und
    Rückerstattung erhalten

Ihre Wohnung

Heizkostenabrechnung

Beide Werte finden Sie auf der Heizkostenrechnung Ihres Gasversorgers.

Sonderfälle Meist einfach überspringen
Steht das Gebäude unter Denkmalschutz / Milieuschutz?

Laut eines Positionspapiers der Deutschen Stiftung Denkmalschutz aus dem Jahr 2025 macht der Denkmalbestand nur rund 3,5 % der Bausubstanz in Deutschland aus – meist trifft das also nicht zu. Im Zweifel lassen Sie diesen Punkt deaktiviert: Ihr Vermieter muss die Einschränkung nachweisen (z. B. per Denkmalschutzbescheid, §9 Abs. 3 CO2KostAufG), bevor er sich darauf berufen kann. Liegt ein Nachweis vor und verhindert dieser eine energetische Sanierung, wird der Vermieter-Anteil halbiert.

Auch hier trägt der Vermieter die Nachweispflicht (§9 Abs. 3 CO2KostAufG) – im Zweifel lassen Sie diesen Punkt deaktiviert. Schließt die Auflage sowohl eine Außendämmung als auch einen Heizungstausch vollständig aus, entfällt der Vermieter-Anteil komplett (0 %) statt nur halbiert zu werden.

Handelt es sich um ein überwiegendes Gewerbegebäude?

„Überwiegend" bedeutet in der Praxis: mehr als 50 % der Gebäudefläche werden gewerblich genutzt. Ein einzelnes Ladengeschäft im Erdgeschoss reicht dafür in der Regel nicht aus. Trifft es zu, gilt statt des Stufenmodells eine pauschale 50:50-Teilung der CO2-Kosten.

Nutzen Sie in Ihrer Wohnung einen Gasherd, der über denselben Zähler wie die Heizung läuft?

Wird das Gas nicht ausschließlich für Heizung und Warmwasser genutzt, sondern zusätzlich z. B. für einen Gasherd am selben Zähler, kürzt sich der Erstattungsbetrag um 5 % (§6 Abs. 3 CO2KostAufG).

Häufig gestellte Fragen

Rechtliche Grundlage

Warum muss ich meinen CO2-Kostenanteil bei einer Gasetagenheizung selbst einfordern?

Bei zentral beheizten Wohnungen wird der CO2-Kostenanteil automatisch über die Nebenkostenabrechnung zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Bei einer Gasetagenheizung stellt dagegen der Gasversorger direkt an Sie als Mieter in Rechnung – der Vermieter erfährt gar nicht automatisch von den CO2-Kosten. Deshalb müssen Sie Ihren gesetzlichen Anteil selbst einfordern.

Ist das rechtlich bindend?

Ja. Der Anspruch ergibt sich direkt aus §5 CO2KostAufG. Das von Ihnen erstellte Anschreiben verweist auf diese gesetzliche Grundlage – Ihr Vermieter ist gesetzlich zur Erstattung verpflichtet.

Geld

Wie viel Geld kann ich zurückbekommen?

Das hängt vom energetischen Zustand Ihres Gebäudes ab: Bei einem durchschnittlich sanierten Gebäude liegt der Vermieteranteil meist bei 20 bis 60 € pro Jahr, bei älteren, wenig sanierten Gebäuden kann er auf über 150 € pro Jahr steigen. Grundlage ist das zehnstufige Modell des CO2KostAufG, das den Vermieteranteil anhand des CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter staffelt.

Lohnt sich das, auch wenn der Betrag aktuell klein ist?

Ja – der CO2-Preis steigt in den kommenden Jahren weiter, damit auch die Kosten. Wer den Anspruch schon jetzt geltend macht, muss ihn später nicht erst mühsam neu erklären.

Prozess

Was passiert, wenn mein Vermieter nicht reagiert?

Bleibt eine Reaktion aus, können Sie schriftlich nachfassen und eine Frist setzen. Bei anhaltender Weigerung bleibt der Weg über einen Anwalt oder Mieterverein offen – dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung im Streitfall, hilft Ihnen aber, den ersten, oft entscheidenden Schritt korrekt zu machen.

Größeres Bild & Praktisches

Was bewirkt das für den Klimaschutz?

Je mehr CO2-Kosten ein Vermieter selbst trägt, desto größer der finanzielle Anreiz, das Gebäude energieeffizienter zu sanieren. Ihre Forderung wirkt also nicht nur für Sie persönlich, sondern setzt langfristig ein Signal für mehr Klimaschutz im Gebäudebestand.

Kostet mich die Nutzung etwas?

Nein, das Tool ist aktuell komplett kostenlos.