In 3 Minuten bis zu 150 € zurückholen – Ihr gesetzlicher Anteil an den CO2-Kosten.
Je nach Gebäudezustand. Bei älteren, wenig sanierten Gebäuden am höchsten.
Rund 4 Millionen Mietwohnungen in Deutschland heizen über eine Gasetagenheizung – und deren Bewohner müssen ihren CO2-Kostenanteil selbst beim Vermieter einfordern, anders als bei zentral beheizten Wohnungen. Mit diesem Tool erstellen Sie in wenigen Schritten ein rechtlich fundiertes Anschreiben auf Basis von §5 CO2KostAufG.
Das PDF enthält ausfüllbare Felder für Name, Adresse und IBAN – diese Angaben werden nicht auf unserer Seite gespeichert.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Rechner ist eine kostenlose Orientierungshilfe und automatisierte Rechenhilfe nach dem CO2KostAufG. Es handelt sich hierbei ausdrücklich um keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für die Richtigkeit der vom Nutzer eingegebenen Daten und die rechtliche Durchsetzbarkeit der generierten Anschreiben wird keine Haftung übernommen.
Bei zentral beheizten Wohnungen wird der CO2-Kostenanteil automatisch über die Nebenkostenabrechnung zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Bei einer Gasetagenheizung stellt dagegen der Gasversorger direkt an Sie als Mieter in Rechnung – der Vermieter erfährt gar nicht automatisch von den CO2-Kosten. Deshalb müssen Sie Ihren gesetzlichen Anteil selbst einfordern.
Ja. Der Anspruch ergibt sich direkt aus §5 CO2KostAufG. Das von Ihnen erstellte Anschreiben verweist auf diese gesetzliche Grundlage – Ihr Vermieter ist gesetzlich zur Erstattung verpflichtet.
Das hängt vom energetischen Zustand Ihres Gebäudes ab: Bei einem durchschnittlich sanierten Gebäude liegt der Vermieteranteil meist bei 20 bis 60 € pro Jahr, bei älteren, wenig sanierten Gebäuden kann er auf über 150 € pro Jahr steigen. Grundlage ist das zehnstufige Modell des CO2KostAufG, das den Vermieteranteil anhand des CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter staffelt.
Ja – der CO2-Preis steigt in den kommenden Jahren weiter, damit auch die Kosten. Wer den Anspruch schon jetzt geltend macht, muss ihn später nicht erst mühsam neu erklären.
Bleibt eine Reaktion aus, können Sie schriftlich nachfassen und eine Frist setzen. Bei anhaltender Weigerung bleibt der Weg über einen Anwalt oder Mieterverein offen – dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung im Streitfall, hilft Ihnen aber, den ersten, oft entscheidenden Schritt korrekt zu machen.
Je mehr CO2-Kosten ein Vermieter selbst trägt, desto größer der finanzielle Anreiz, das Gebäude energieeffizienter zu sanieren. Ihre Forderung wirkt also nicht nur für Sie persönlich, sondern setzt langfristig ein Signal für mehr Klimaschutz im Gebäudebestand.
Nein, das Tool ist aktuell komplett kostenlos.